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Wunschultraschall Die Einführung
des Ultraschall in der Betreuung schwangerer Frauen und ihrer ungeborenen
Kinder hat diese komplett verändert und verbessert. Es gibt somit eine
Untersuchungsmethode, mit der risikolos die Entwicklung des Kindes im
Mutterleib beurteilt werden kann. Nach den geltenden
Mutterschaftsrichtlinien sind während der gesamten Schwangerschaft in der
Regel drei Ultraschallkontrollen vorgesehen. Diese werden in der 9.-12. ,
der 19.-22. und der 29.-32. Schwangerschaftswoche durchgeführt. Weitere
Ultraschalluntersuchungen bedürfen einer zwingenden medizinischen
Begründung. Beim „Wunsch-Ultraschall“ wird nicht nur das Baby gezeigt,
sondern es wird jedes Mal auch auf die normale Entwicklung des Kindes mit
Messungen der Größe und Schätzung des Gewichts geachtet. Eine
Geschlechtsbestimmung kann vorgenommen werden. Begleitpersonen wie z.B.
Ehemann oder Partner sind willkommen.
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