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Wunschultraschall

Die Einführung des Ultraschall in der Betreuung schwangerer Frauen und ihrer ungeborenen Kinder hat diese komplett verändert und verbessert. Es gibt somit eine Untersuchungsmethode, mit der risikolos die Entwicklung des Kindes im Mutterleib beurteilt werden kann. Nach den geltenden Mutterschaftsrichtlinien sind während der gesamten Schwangerschaft in der Regel drei Ultraschallkontrollen vorgesehen. Diese werden in der 9.-12. , der 19.-22. und der 29.-32. Schwangerschaftswoche durchgeführt. Weitere Ultraschalluntersuchungen bedürfen einer zwingenden medizinischen Begründung. Beim „Wunsch-Ultraschall“ wird nicht nur das Baby gezeigt, sondern es wird jedes Mal auch auf die normale Entwicklung des Kindes mit Messungen der Größe und Schätzung des Gewichts geachtet. Eine Geschlechtsbestimmung kann vorgenommen werden. Begleitpersonen wie z.B. Ehemann oder Partner sind willkommen.

 

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